Pensionsfonds haben eine lange Geschichte - Die Pensionsfonds sind auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nutzbar

Pensionsfonds in der bAV

Pensionsfonds sind ein neuerer Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung, bei dem ein hoher Aktienanteil zulässig ist. Dem Arbeitnehmer bietet die betriebliche Altersversorgung eine Möglichkeit, die Rentenbezüge gegenüber einer ausschließlich gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern und Steuern zu sparen. Für den Arbeitgeber entstehen Vorteile bei der Sozialversicherungspflicht. Lesen Sie hier, welche Stellung Pensionsfonds in der Altersvorsorge haben.

Der erste Pensionsfonds wurde in den USA schon 1875 von American Express gegründet. Bei diesem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung legen Unternehmen Gelder für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter in Aktien und anderen Wertpapieren an. Durch diese Form der Anlage entstehen im Allgemeinen Wertsteigerungen beim zurückgestellten Kapital der Altersvorsorge. Ein Pensionsfonds stellt eine Beitragszusage mit Mindestleistung dar und befreit den Arbeitgeber in der Rentenphase von der aufwändigen Anpassungsprüfpflicht. Der Arbeitgeber garantiert die regelmäßige Einzahlung in den Fonds, solange der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist.

Pensionsfonds zur Altersvorsorge nutzen

Endet das Arbeitsverhältnis, bevor der Versorgungsfall eintritt, dann können sogenannte unverfallbare Ansprüche des Arbeitnehmers, unabhängig vom Durchführungsweg, entweder abgefunden, oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Bei Pensionsfonds, wie auch bei den Durchführungswegen Pensionskasse und Direktversicherung, hat der Arbeitnehmer allerdings einen zeitlich begrenzten Rechtsanspruch auf Übertragung.
Die gesetzliche Grenze der Unverfallbarkeit liegt seit 2009 bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren und einem Mindestalter des Arbeitnehmers von 25 Jahren. Seit der Einführung der gesetzlichen Unverfallbarkeit wurden diese Grenzen schrittweise abgesenkt. In den Verträgen für die betriebliche Altersversorgung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch eine sofortige Unverfallbarkeit vereinbaren, so dass die Ansprüche des Arbeitnehmers ab der ersten Beitragszahlung, unabhängig von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen, gesichert sind.

Arbeitnehmer können durch die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung in der Anwartschaftsphase Steuern einsparen. Die Leistungen aus der Altersvorsorge sind aber voll steuerpflichtig. Trotzdem entsteht für den Arbeitnehmer im Allgemeinen ein Vorteil, da das Einkommen, und damit auch der Steuersatz, im Alter normalerweise niedriger ist.

Surftipps

folgen...

Text folgt...