Direktversicherung - Durch eine Entgeldumwandlung Steuern sparen die betriebliche Altersvorsorge bedienen

Direktversicherung

Eine Direktversicherung stellt eine betriebliche Altersversorgung dar, um finanziell für den Ruhestand vorsorgen zu können. Sie kann entweder als Rentenversicherung, als Fondsgebundene Lebensversicherung oder als Kapital Lebensversicherung vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber, Begünstigter und Versicherter der Arbeitnehmer. Bei der Direktversicherung wird ein bestimmter Anteil des Arbeitnehmer Gehalts direkt als Beitrag für diese Versicherung umgewandelt. Jährlich können bis maximal vier Prozent der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei so für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Im Jahr 2012 können im Rahmen dieser Gehaltsumwandlung hier maximal 2.688 Euro steuerbefreit einbezahlt werden.

Direktversicherung mit Steuervorteilen

Am Ende der Vertragslaufzeit dieser betrieblichen Altersversorgung erhält der Arbeitnehmer - frühestens jedoch mit dem 62. Lebensjahr - den Betrag der Direktversicherung ausbezahlt. Bezugsberechtigt für diese betriebliche Altersversorgung ist entweder der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen. Zudem hat der Bezugsberechtigte einen konkreten Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
Allerdings darf die Fälligkeit der Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers eintreten. Bei Neuverträgen, die seit dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, muss das 62. Lebensjahr erreicht werden.

Altersvorsorge durch Entgeldumwandlung

Eine Direktversicherung kann lediglich für eine Haupttätigkeit festgelegt werden. In einem Nebenjob oder einer Teilzeitbeschäftigung kann in keinem Fall abgeschlossen werden. Zudem wird sie nicht auf Hartz IV (Arbeitslosengeld II) mit einberechnet.
Wird das bestehende Arbeitsverhältnis beendet, verfällt der Vertrag auf den Begünstigten selbst. Folglich kann die Direktversicherung aus eigenen Mitteln des Arbeitnehmers finanziert oder beitragsfrei gestellt werden. Ein neuer Arbeitgeber kann diese jedoch auch fortführen.

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